Das Angeln ist nur mit gültiger Tages- / Nachtkarte erlaubt.
Für jede nicht bezahlte Rute wird eine Gebühr von 35,- € erhoben.
Angelkarten sind nicht übertragbar.
Es darf mit max. 3 Ruten geangelt werden. Pro Rute ist nur ein Haken zulässig.
Spinner und Blinker sind nicht erlaubt.
Jeder geangelte Fisch ist zu keschern und sofort waidgerecht zu töten.
Das Ausnehmen der Fische auf dem Gelände des Angelsees ist verboten.
Graskarpfen sind schonend zurückzusetzen.
Es darf nicht gekeschert werden. Verstoß wird mit 50 Euro Strafe plus Kilopreis des Fisches geahndet.
Wiederholungstätern droht Teichverbot!
Es dürfen keine lebenden Köderfische verwendet werden (Tierschutzgesetz).
Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen.
Auch gebrauchte Angelsehne ist Müll.
Jegliches Anfüttern und Angeln mit Futterkörben, sowie das Senken ist untersagt.
Jeder Angler hat folgende Hilfsgeräte bei sich zu führen: Unterfangkescher, Hakenlöser, Messer, Fischtöter und Zentimetermaß.
Das Grillen ist nur nach Absprache erlaubt.
Das Anlegen und Betreiben von Feuerstellen ist untersagt.